Schulwechsel

Was ändert sich durch die neue Verordnung in den Gymnasien (neue GOSTV)?

Statt der bisherigen 5 Kurse auf erhöhtem Niveau gibt es 2 Leistungskurse. Alle anderen Fächer werden als Grundkurs unterrichtet. Es gibt eine Reihe von Änderungen in den Bereichen Leistungsnachweise, Berechnung der Durchschnittsnote, Belegungsverpflichtungen sowie neu: Intensivierungskurs und Seminarkurs. Beratung und Belehrung erfolgt dazu durch den jeweiligen Oberstufenkoordinator der Schule. Dort wird auch zu dem jeweiligen Kursangebot und zu den Wahlmöglichkeiten beraten.

Wo kann ich nach der Oberschule das Abitur erwerben?

Am beruflichen Gymnasium eines Oberstufenzentrums oder an einer Gesamtschule.

Wichtig: Der Abschluss ist uneingeschränkt die „Allgemeine Hochschulreife“. Damit stehen alle Studiengänge an allen Fachhochschulen und Universitäten offen.

Voraussetzung ist die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ).
Wird die Oberschule mit der FOR abgeschlossen, kann man am Oberstufenzentrum in 2 Jahren die Fachhochschulreife erwerben (nähere Informationen unter Bildungsgänge) oder nach einer zweijährigen Ausbildung zum Assistenten in nur einem weiteren Jahr.
In diesem Fall sind innerhalb von nur drei Jahren der Beruf und die Studierberechtigung möglich.

Was ist am beruflichen Gymnasium anders?

Das Abitur wird wie bisher in 3 Jahren erworben. Dass bedeutet ein Jahr mehr Zeit, die zweifelsfrei höheren Anforderungen einer gymnasialen Oberstufe zu meistern. Neben einem breiten Kursangebote werden attraktive Technikkurse auf erhöhtem Anforderungsniveau angeboten, die die Schüler/innen nach ihren zukünftigen beruflichen Interessen wählen können. Hierfür stehen, neben erfahrenen Lehrkräften, hochwertige Technik und moderne Fachkabinette zur Verfügung. Eine Einschränkung der Studienmglichkeiten ist damit nicht verbunden.

Eine zweite, für das Abitur notwendige Fremdsprache kann am beruflichen Gymnasium neu begonnen werden. Die Schülerschaft setzt sich aus verschiedenen Schulen und Schulformen zusammen.

Die Lehrer sind auf das unterschiedliche Leistungsniveau eingestellt und nutzen die einjährige Einführungsphase (Klasse 11) intensiv, Defizite aufzuarbeiten und das Niveau für die Qualifikationsphase zu sichern, da alle Schülerinnen und Schüler in Berlin und Brandenburg die gleiche Abiturprüfung (Zentralabitur) haben.

Welche Folgen für die Verweildauer hat ein Wechsel von Schülerinnen und Schülern nach Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium in die Oberstufe am beruflichen Gymnasium und wie wird gezählt?

Der Wechsel ist nach §3 Absatz 2 möglich. Für die betreffenden Schülerinnen und Schüler beginnt mit der Einführungsphase am beruflichen Gymnasium die gymnasiale Oberstufe. Dementsprechend werden die Jahre für die Verweildauer ab diesem Zeitpunkt (dem Wechsel in Klasse 11) gezählt.
Dieser Wechsel gilt daher nicht als Rücktritt, alle anders lautenden Aussagen sind falsch!

Was muss ich bei einem geplanten Schulwechsel vom Gymnasium zum Oberstufenzentrum beachten? Welche Fristen gelten?

Wie für alle anderen Bewerber gilt die Bewerbungsfrist. Die Formulare sind über unsere Internetseite oder am OSZ erhältlich.
Dazu ist eine Kopie des letzten Zeugnisses erforderlich. Auswahlverfahren sind entsprechend der gegenwärtigen Schülerzahlen nicht zu erwarten. Eine Aufnahme ist bei Erfüllung der Aufnahmebedingungen (FORQ) nahezu sicher.
Deshalb werden auch spätere Bewerbungen (nach Anmeldeschluss bis zu Beginn des neuen Schuljahres) erfolgreich sein.
Es genügt eine Abmeldung am Gymnasium, da am Oberstufenzentrum der Bildungsgang neu begonnen wird. Ein Abgangszeugnis wird dann ausgestellt.